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Ab dem 11. September steht Europas Software-Lieferkette unter einer 24-Stunden Meldefrist
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Ab dem 11. September steht Europas Software-Lieferkette unter einer 24-Stunden Meldefrist

Ab dem 11. September 2026 gilt die Anwendung von Artikel 14 des Cyber-Resilience-Act (CRA). Dann müssen Software-Hersteller aktiv schwerwiegende Sicherheitsvorfälle und ausgenutzte Schwachstellen über die Single-Reporting-Platform der <> melden. Diese Plattform ist zwar noch nicht geöffnet. Dennoch können fast alle Entscheidungen, die für eine reibungslose Erstellung des ersten Berichts gemäß den von ENISA im Juli […]

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