Das von Sparkasse beim Online-Banking eingesetzte S-PushTAN-Verfahren ist für die Absicherung von Transaktionen unzureichend. Das hat das OLG-Dresden in einem Urteil festgestellt und einem Phishing-Opfer, welches grob fahrlässig handelte, einen Teil-Schadensersatz zugesprochen. Das S-PushTAN-Verfahren der Sparkassen Das S-PushTAN-Verfahren wird beim …
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