Mit der Verabschiedung des NIS2-Umsetzungsgesetzes durch den Bundestag stärkt der Gesetzgeber nicht nur die Resilienz kritischer Sektoren, sondern verankert gleichzeitig den sogenannten Allgefahrenansatz fest im deutschen IT-Sicherheitsrecht. Dieser Ansatz macht unmissverständlich klar: Cybersicherheit darf sich nicht länger auf die Behebung einzelner technischer Schwachstellen beschränken sie muss alle Risiken entlang der Geschäftsprozesse berücksichtigen.
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